FAQ – häufig gestellte Fragen
Wer darf ein Gesuch einreichen?
Siehe Teilnahmebedingungen
Ich habe kein automatisches Mail erhalten.
Falls die Adresse korrekt geschrieben wurde, haben Sie bitte Geduld. Der Versand kann bis zu einer Stunde verzögert erfolgen. Prüfen Sie bitte ebenfalls den Spam-Ordner in Ihrem Mail-Programm.
Ich habe beim Einreichen des Gesuches vielleicht die falsche Mail-Adresse der Lehrperson angegeben.
Auf der Laufkarte zum Gesuch können Sie die von Ihnen angegebenen Informationen jederzeit prüfen. Wenden Sie sich für nötige Korrekturen per Mail an info@junge-talente-musik-sg.ch
Ich bin Lehrperson und möchte für mein eigenes Kind, das ich selber
unterrichte, ein Gesuch einreichen.
Bitte verwenden Sie zwei unterschiedliche Mail-Adressen, damit Sie sich je als Elternteil oder Lehrperson einloggen können.
Nach welchen Kriterien wird mein Gesuch beurteilt?
Siehe Kompetenzraster
Wie wird die Bewertung berechnet?
Jede Kompetenz wird eingeschätzt und so mit einer Punktezahl bewertet. Die Bewertungen der Musiklehrperson und der Mitglieder der Fachkommission werden in diesem Verhältnis gewichtet:
Stufe Basis und Aufbau I
Lehrperson : Fachkommission = 30% : 70%
Stufe Aufbau II
Lehrperson: Fachkommission = 30% : 70%
Die Bewertungen ergeben einen Rangplatz in Prozentpunkten.
Stufe Basis und Aufbau I
Lehrperson : Fachkommission = 30% : 70%
Stufe Aufbau II
Lehrperson: Fachkommission = 30% : 70%
Die Bewertungen ergeben einen Rangplatz in Prozentpunkten.
Ich bin mit dem Entscheid der Koordinationsstelle nicht einverstanden.
Gesuchstellende, die mit dem Entscheid der Koordinationsstelle nicht einverstanden sind, können innert 14 Tagen seit Erhalt des Entscheids beim Bildungsdepartement (BLD), Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen, schriftlich eine anfechtbare Verfügung verlangen.
Sehen die Eltern und Schüler:innen meine Bewertung und die Punkteverteilung?
Nein. Die Eltern und Schüler:innen sehen nach abgeschlossener Bewertung lediglich das Total der Prozentpunkte, jedoch nicht die Bewertung der einzelnen Kompetenzen und auch nicht die Bewertung der Lehrperson und der Fachkommission separat.
Wer kann mein Gesuch und das Video sehen?
Das Gesuch und das Video sind nur mit einem gültigen Login einsehbar für folgende Personen: die im Gesuch angegebene Musiklehrperson, die Musikschulleitung, zwei Mitglieder der Fachkommission und die Koordinationsstelle des SGV. Falls technischer Support notwendig wird, haben auch die Entwickler der Plattform (Schweizer Firma) Einsicht in das Gesuch.
Welche Schulen gelten als «Pre-College»?
Zertifizierte Institutionen «Pre-College Music CH»
• Conservatoire de Lausanne VD
• Conservatoire de musique neuchâtelois, Neuchâtel NE
• Conservatorio della Svizzera italiana, Lugano TI
• Hochschule der Künste Bern BE
• Hochschule Luzern – Musik LU
• Konservatorium Winterthur ZH
• Musikschule Konservatorium Zürich ZH
• Swiss Jazz School BE
• Zürcher Hochschule der Künste ZH
• Conservatoire de Lausanne VD
• Conservatoire de musique neuchâtelois, Neuchâtel NE
• Conservatorio della Svizzera italiana, Lugano TI
• Hochschule der Künste Bern BE
• Hochschule Luzern – Musik LU
• Konservatorium Winterthur ZH
• Musikschule Konservatorium Zürich ZH
• Swiss Jazz School BE
• Zürcher Hochschule der Künste ZH
Welche Schulen gelten als «Pre-College»?
Zertifizierte Institutionen «Pre-College Music CH»
• Conservatoire de Lausanne VD
• Conservatoire de musique neuchâtelois, Neuchâtel NE
• Conservatorio della Svizzera italiana, Lugano TI
• Hochschule der Künste Bern BE
• Hochschule Luzern – Musik LU
• Konservatorium Winterthur ZH
• Musikschule Konservatorium Zürich ZH
• Swiss Jazz School BE
• Zürcher Hochschule der Künste ZH
• Conservatoire de Lausanne VD
• Conservatoire de musique neuchâtelois, Neuchâtel NE
• Conservatorio della Svizzera italiana, Lugano TI
• Hochschule der Künste Bern BE
• Hochschule Luzern – Musik LU
• Konservatorium Winterthur ZH
• Musikschule Konservatorium Zürich ZH
• Swiss Jazz School BE
• Zürcher Hochschule der Künste ZH