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Teilnahmebedingungen
für junge Talente

• Wohnsitz im Kanton St.Gallen
• weniger als 26 Jahre alt
• intensive musikalische Aktivität ausüben
• von professioneller Lehrperson begleitet und unterstützt

Mit der Einreichung Ihres Gesuches erklären Sie, dass das Musiktalent die stufenspezifischen Bedingungen bei der Musikschule erfüllt. Bei der Bewilligung des Gesuches spielen fachliche Kriterien und der Höhe des verfügbaren Bundesbeitrages eine Rolle.
Im Falle einer gesprochenen Förderung muss das Musiktalent ab dem kommenden Schuljahr nachweisbar folgende Bedingungen erfüllen, ansonsten kein Förderbeitrag ausbezahlt werden kann.

Stufe Basis (Kindergarten, 1. - 6. Primarstufe): (ab August 2025, dem neuen Schuljahr 2025/26)
- Instrumental-/Gesangsunterricht (mind. 40 Minuten wöchentlich / ideal 2 x 30 Minuten wöchentlich)
- Anfängerensembles (inklusive Rhythmik, Chor etc.)
- öffentliche Vorspielplattformen

Stufe Aufbau I (Sekundarstufe I):(ab August 2025, dem neuen Schuljahr 2025/26)
- Instrumental-/Gesangsunterricht (mind. 70 Minuten Einzelunterricht, fakultativ Zweitinstrument)
- Angewandte Musiktheorie
- Ensembles
- öffentliche Vorspielplattformen (mind. einmal pro Semester)

Stufe Aufbau II (Sekundarstufe II - Mittelschulen und Berufsfachschulen): (ab August 2025, dem neuen Schuljahr 2025/26)
- Instrumental-/Gesangsunterricht (mind. 80 Minuten Einzelunterricht)
- Zweitinstrument mindestens 30 Minuten alle 14 Tage
- Angewandte Musiktheorie (z.B. Gehörbildung, Harmonielehre, Solfège)
- Ensembles
- öffentliche Vorspielplattformen (mind. einmal pro Semester)

Teilnahmebedingungen für Leistungserbringer

Leistungserbringer sind Anbieter von Musikunterricht im Kanton St.Gallen. Sie können kommunal, regional, kantonal oder interkantonal verankert sein. Im Kanton St.Gallen gibt es rund 30 Musikschulen. Sie sind je nach Konstellation als Verein, Zweckverband oder Teil der Schulträger organisiert. Es bestehen je nach Gemeindestruktur (Einheitsgemeinde, selbständige Schulgemeinde) Leistungsvereinbarungen mit den Musikschulen. Die Tarifhoheit liegt bei den einzelnen Schulträgern. Sozialrabatte können für Musikschülerinnen und Musikschüler im Kt. St.Gallen gewährt werden und liegen im Kompetenzbereich der Leistungserbringer (Schulträger).

Die Leistungserbringer sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in der Schweiz.

Ein Leistungserbringer muss folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
• Qualifizierte Lehrpersonen
• Geeignete Förderangebote
• Koordination innerhalb der Förderangebote
• Vernetzung mit weiteren Leistungserbringern (Institutionen, Lehrpersonen)
• Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen
• Leistungsnachweissystem
• Qualitätssicherung
• Transparente Buchführung

Im Kanton St.Gallen führen folgende Schulträger auf der Volksschulstufe eine Talentschule Musik: Altstätten, Bad Ragaz, Jonschwil-Schwarzenbach, Rapperswil-Jona, St.Gallen und Wittenbach. In den Talentschulen Musik können externe Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler der Talentschulen Musik werden gemäss ihrem individuellen Stundenplan von andern Fächern zugunsten ihres spezifischen Musikunterrichtes entlastet. Die Entlastungen liegen im Kompetenzbereich der Schulträger. Alle Talentschulen werden vom Bildungsdepartement St.Gallen/Bildungsrat aufgrund ihres genehmigten Konzeptes anerkannt.

Im Kanton St.Gallen können auf der Stufe Gymnasium Schülerinnen und Schüler das Schwerpunktfach Musik auswählen.
© Verband St.Galler Volksschulträger
info@junge-talente-musik-sg.ch
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